- Vertrauensschaden
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Vertrauens|schaden,Vertrauens|interesse, Schadensersatz.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Vertrauensschaden — ist der Schaden, der dem Verletzten dadurch entsteht, dass er auf die Gültigkeit eines Rechtsgeschäfts oder auf die Richtigkeit einer Erklärung vertraut. Vertrauensinteresse Ersetzt wird beim Vertrauensschaden das sogenannte negative Interesse,… … Deutsch Wikipedia
Vertrauensschaden — ⇡ negatives Interesse … Lexikon der Economics
Negatives Interesse — Vertrauensschaden ist der Schaden, der dem Verletzten dadurch entsteht, dass er auf die Gültigkeit eines Rechtsgeschäfts oder auf die Richtigkeit einer Erklärung vertraut. Ersetzt wird beim Vertrauensschaden das sog. negative Interesse, das heißt … Deutsch Wikipedia
Erfüllungsschaden — Mit Erfüllungsschaden (positives Interesse), vor allem in Österreich auch Nichterfüllungsschaden genannt, wird in der Rechtswissenschaft der Schaden bezeichnet, der jemandem dadurch entstanden ist, dass ein anderer einen Anspruch nicht erfüllt… … Deutsch Wikipedia
Anscheinsvollmacht — Die Anscheinsvollmacht schützt den Vertragsschließenden in seinem Vertrauen, der ihm gegenüber als Stellvertreter eines anderen Auftretende sei bevollmächtigt, im Namen dieses anderen rechtsgeschäftlich tätig zu werden. Der Vertragsschließende… … Deutsch Wikipedia
Guter Scherz — Eine Scherzerklärung (guter Scherz, auch: Scherzgeschäft) ist eine Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden. Eine solche Willenserklärung ist nach deutschem Zivilrecht gemäß… … Deutsch Wikipedia
Mangel der Ernstlichkeit — Eine Scherzerklärung (guter Scherz, auch: Scherzgeschäft) ist eine Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden. Eine solche Willenserklärung ist nach deutschem Zivilrecht gemäß… … Deutsch Wikipedia
Nichterfüllungsschaden — Mit Erfüllungsschaden (positives Interesse), v.a. in Österreich auch Nichterfüllungsschaden genannt, wird in der Rechtswissenschaft der Schaden bezeichnet, der jemandem dadurch entstanden ist, dass ein anderer einen Anspruch nicht erfüllt hat.… … Deutsch Wikipedia
Positives Interesse — Mit Erfüllungsschaden (positives Interesse), v.a. in Österreich auch Nichterfüllungsschaden genannt, wird in der Rechtswissenschaft der Schaden bezeichnet, der jemandem dadurch entstanden ist, dass ein anderer einen Anspruch nicht erfüllt hat.… … Deutsch Wikipedia
Quotenschaden — Als Quotenschaden bezeichnet man im deutschen Recht den Schaden, der durch die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags entstanden ist (siehe Insolvenzverschleppung). Praktische Relevanz hat der Quotenschaden also nur dort, wo auch eine Pflicht … Deutsch Wikipedia